Praxiswissen
Lesen Sie hier interessante Artikel unserer Mitglieder zu rechtlichen Themen

Kurzer Prozess
Massengeschäfte wie das Strafbefehlsverfahren sind im Strafrecht die Regel. Eine gerechte Beurteilung darf jedoch nie auf der Strecke bleiben.

Kurzer Prozess
Massengeschäfte wie das Strafbefehlsverfahren sind im Strafrecht die Regel. Eine gerechte Beurteilung darf jedoch nie auf der Strecke bleiben.

Versöhnung statt Vergeltung
Die Strafmediation – als Teil einer Restorative Justice – kommt in der Schweiz kaum zum Einsatz. Sie hat nur gerade in die eidgenössische Jugendstrafprozessordnung Eingang gefunden. Zu Unrecht.

Knallharter Verteidigungskampf versus Kuschelverteidigung
Die Wahl der Verteidigungsstrategie unterliegt Grenzen: Eine seriöse und effektive Strafverteidigung beginnt mit der Aussageverweigerung. Und Verletzungen der Beschuldigtenrechte sind konsequent zu monieren.

Anspruch auf notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren
Das Bundesgericht betonte jüngst in einem Entscheid,[1] die gesetzliche Regelung für die notwendige Verteidigung dürfe nicht bloss schematisch angewendet werden. Wird dieser Maxime in der Praxis nachgelebt?

Lockerer Umgang der Behörden mit der Haftanordnung
In der Schweiz ordnen Zwangsmassnahmengerichte rasch Untersuchungshaft an. Diese Praxis entspricht dem Zeitgeist einer Null-Risiko-Gesellschaft. Sie trägt dem einschneidenden Charakter der Haft aber nicht Rechnung.

Dauerärgernis Einvernahmeprotokoll
Die audiovisuelle Aufzeichnung von Verfahrenshandlungen, insbesondere Einvernahmen, findet in der Praxis kaum statt. Eine solche Praxis ist mit den Zielen und Geboten des modernen Strafverfahrens, insbesondere dem Gebot des bestmöglichen Beweismittels, und mit Blick auf eine möglichst «richtige» Urteilsfindung, unvereinbar.

La défense continue
Die heutige Realität der Strafjustiz und die Entwicklungen der Strafrechtswirklichkeit geben Anlass zur Sorge – zentrale liberale Errungenschaften verschwinden. Die Stimme der Verteidigung und ihr hartnäckiges und unerschrockenes Engagement sind unabdingbar, sei es im Vor- oder Hauptverfahren, sei es während des Straf- und Massnahmenvollzugs.