Im Einsatz für Ihre Rechte in Strafverfahren

strafverteidiger.ch: Das Netzwerk für fachkundige und effektive Strafverteidigung

Das Netzwerk strafverteidiger.ch – Ihre Ansprechpartner bei Strafverfahren

strafverteidiger.ch ist eine landesweite Fachvereinigung von über 60 Fachanwältinnen und Fachanwälten SAV Strafrecht.

strafverteidiger.ch bietet Betroffenen die Möglichkeit, schweizweit spezialisierte Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger zu finden und mit der Wahrung ihrer Interessen zu betrauen. Sämtliche Mitglieder sind in unabhängigen und eigenständigen Anwaltskanzleien tätig. Alle Mitglieder gehören den jeweiligen kantonalen Anwaltsverbänden sowie dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) an. Ein allfälliges Mandatsverhältnis kommt mit der jeweiligen Fachanwältin / dem jeweiligen Fachanwalt zustande.

Was zeichnet eine Fachanwältin / einen Fachanwalt SAV Strafrecht aus?

Der Titel «Fachanwältin/Fachanwalt SAV Strafrecht» wird vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) vergeben. Die Zulassung zur Ausbildung zur Fachanwältin/zum Fachanwalt setzt eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Strafrecht voraus. Der Titel wird nach Absolvierung eines Fortbildungskurses sowie dem Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vergeben. Nach Erwerb des Titels wird die Spezialisierung im Strafrecht durch Weiterbildungspflichten sichergestellt.

Mit dem Beizug einer Fachanwältin / eines Fachanwalts SAV Strafrecht betrauen Sie erfahrene und fachkundige Spezialistinnen und Spezialisten mit Ihrer Verteidigung in Strafsachen. Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht verfügen über das Fachwissen sowie die Erfahrung, um dem staatlichen Strafanspruch entschieden entgegenzutreten und Ihre Interessen effektiv zu wahren.

Effektive und kompetente Strafverteidigung

Bürgerinnen und Bürger haben ein verfassungsmässig geschütztes Recht, auf eine effektive, engagierte und wirksame Strafverteidigung. Sie sind daher berechtigt, eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger mit der Wahrung ihrer Interessen zu betrauen, wenn sie mit einem Strafverfahren konfrontiert werden.

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger haben im Rahmen der Rechts- und der Standesregeln ausschliesslich die Interessen ihrer Klientinnen und Klienten zu wahren. Die zentrale Aufgabe der Verteidigung ist es, ihre Klientschaft vor Rechtsverlusten, Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden sowie verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu schützen. Die Strafverteidigung hat einen gesetzmässigen Ablauf des Strafverfahrens sicherzustellen und als Korrektiv zum staatlichen Gewaltmonopol im Interesse ihrer Klientschaft zu wirken.

Die Verteidigung ist unabhängig. Sie gestaltet ihre Arbeit und Strategie im Einvernehmen mit der ihrer Klientschaft frei und selbstbestimmt. Dies gilt auch bei amtlichen Mandaten.

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