Über uns

Kompetente Beratung

Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte bieten Privaten und Unternehmen ein höchstes Mass an Kompetenz sowie ein gutes Beziehungsnetzwerk mit anderen Fachpersonen. Sie beraten, vertreten und verteidigen Rechtssuchende in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und des Nebenstrafrechts.

Ziel unseres Vereins strafverteidiger.ch ist es zudem, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Mitglieder zu fördern. Wir bringen uns mittels Vernehmlassungen und dergleichen in den Gesetzgebungsprozess ein und beziehen in der Öffentlichkeit zu aktuellen strafrechtlichen Themen Stellung.

Hauptdienstleistungen

Zu den Hauptdienstleistungen unserer Fachanwältinnen und Fachanwälte gehören insbesondere:

  • Anwaltsdienstleistungen der ersten Stunde, also Beratung und Beistand im polizeilichen Ermittlungsverfahren und beim staatlichen Erstzugriff

  • Vertretung und Beratung bei Durchsuchungen und anderen Zwangsmassnahmen

  • Rasche Betreuung bei Verhaftungen sowie Verteidigung während der Untersuchungshaft

  • Verteidigung und Beistand im polizeilichen Ermittlungsverfahren und in der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung (Vorverfahren)

  • Überprüfen von Strafbefehlen und anschliessende Verteidigung im ordentlichen Verfahren

  • Verteidigung vor Gericht an der Hauptverhandlung und im Berufungsverfahren

  • Beratung und Durchführung interner Untersuchungen

  • Strafprozessuale Beschwerden

  • Beschwerden ans Bundesgericht

  • Wirtschaftsstrafrechtliche Präventivberatung und Unternehmensverteidigung

  • Opfervertretungen, allenfalls im Rahmen der Opferhilfe

  • Rechtsverbeiständung und Beratung im Straf- und Massnahmenvollzug

  • Compliance und strafrechtliche Gutachten

Fachbereiche

Strafverfahren gegen Beamte und Amtsinhaber sind keine Seltenheit. Das Schweizerische Strafgesetzbuch definiert den Amtsmissbrauch als Missbrauch der Amtsgewalt von Mitgliedern einer Behörde oder Beamten, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen. Darüber hinaus werden weitere Amtsdelikte als strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht definiert.

Im Vordergrund stehen Vermögensdelikte, aber auch andere strafrechtlich relevante Überschreitungen von Amtsbefugnissen, wie etwa unverhältnismässige Amtshandlungen durch die Polizei, die Strafverfolgungsbehörden oder andere Behörden.

Solche Fälle verlangen neben der eigentlichen Facharbeit ein durchdachtes Krisen- und Kommunikationsmanagement, denn nicht selten stehen sowohl die persönliche und berufliche Reputation der Person als auch der Institution bzw. Funktion selbst im Fokus.

Medizinisches Personal, insbesondere Ärztinnen und Ärzte, werden im Rahmen ihrer Berufsausübung immer häufiger mit Strafanzeigen konfrontiert. Zu den am häufigsten auftretenden Straftatbeständen in diesem Bereich gehören Körperverletzungs-, Sexual- und Tötungsdelikte, aber auch strafrechtliche Vorwürfe wegen Verletzung von Berufsgeheimnissen und die Unterlassung der Nothilfe.

Schon bei einem Verdacht einer nicht fachgerecht durchgeführten ärztlichen Behandlung, die zu gesundheitlichen Schäden oder zum Tod des Patienten geführt hat, kann es zur Eröffnung einer Untersuchung kommen. Dabei geht es oft um den Vorwurf eines Fahrlässigkeitsdeliktes.

Solche Fälle verlangen neben der eigentlichen Facharbeit ein durchdachtes Krisen- und Kommunikationsmanagement, denn nicht selten stehen sowohl die persönliche und berufliche Reputation der Person als auch der medizinischen Einrichtung im Fokus.

Das Bankenwesen und der Kapitalmarkt sehen sich immer neuen und strengeren Regulierungen und Vorschriften untergeordnet, die erhebliche strafrechtliche Risiken bergen. Administrativverfahren der FINMA und Strafverfahren der kantonalen Staatsanwaltschaften oder der Bundesanwaltschaft wegen Verstössen gegen das Bankengesetz, das Börsengesetz, das Geldwäschereigesetz oder das Kollektivanlagengesetz sind aus dem Alltag des Wirtschaftsstrafrechts nicht mehr wegzudenken. Genauso wie Strafverfahren wegen Betrugs, Veruntreuung oder ungetreuer Geschäftsbesorgung durch Handel mit komplexen oder für den Laien schwer verständlichen Finanzinstrumenten.

Eine erfolgreiche Beratung erfordert nicht nur strafrechtliches und strafprozessuales Fachwissen, sondern auch ein vertieftes wirtschaftliches Verständnis. Wir verteidigen Unternehmen und natürliche Personen in der Strafuntersuchung (Vorverfahren bei der Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. Bundesanwaltschaft) und vor Gerichten. Weiter beraten wir Banken und andere Unternehmungen bei internen Untersuchungen der FINMA und koordinieren die Verteidigung in umfangreichen Strafverfahren gegen eine Mehrzahl von Mitarbeitern.

Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zum Nebenstrafrecht und ist von hoher praktischer und rechtspolitischer Bedeutung. Die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) dienen primär der Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität, weshalb die Strafandrohungen aussergewöhnlich hoch sind.

Strafverfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten werden meist gegen eine Vielzahl von Personen gleichzeitig geführt, weshalb in diesem Bereich die koordinierte Verteidigung oftmals sinnvoll ist.

Zu den sog. Freiheitsdelikten gehören namentlich die Straftatbestände der Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung, welche als sog. «Massenstrafverfahren» sehr häufig und in unterschiedlichster Intensität Gegenstand eines Strafverfahrens bilden. Zu den schwereren und meist in Zusammenhang mit weiteren Delikten stehenden Freiheitsdelikten zählen der Menschenhandel und die Geiselnahme.

Die Beratung und Verteidigung in solchen Fällen bedarf meist einer vertieften Auseinandersetzung mit dem sozialen und familiären Umfeld der Parteien, da diesem gewöhnlich eine zentrale Bedeutung bei der Rekonstruktion des strafrechtlich relevanten Sachverhalts zukommt.

Ehrverletzungsdelikte sind Beziehungsdelikte, meist im unterschwelligen Bereich. Entsprechend häufig kommen sie vor. Der strafrechtliche Rechtsschutz fokussiert sich auf den Aspekt der allgemeinen ethischen Integrität und führt deshalb immer wieder zu schwierigen Abgrenzungsfragen im Einzelfall. 

Ein besonderer Schwerpunkt unter Jugendlichen bildet das sog. Cyberbullying, bei welchem unter Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln (Handy, Chat, soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Foren und Blogs) ehrverletzende Texte, Bilder oder Filme verbreitet werden, um Personen blosszustellen oder zu belästigen, wobei die Angriffe in der Regel wiederholt oder über längere Zeit erfolgen. 

Wir beraten und unterstützen Sie in solchen Fällen kompetent.

Unter dem Begriff «Häusliche Gewalt» werden alle im familiären und häuslichen Umfeld möglichen Straftaten erfasst. Im Zentrum stehen körperliche und sexuelle Übergriffe, aber auch Delikte gegen die Freiheit und Ehrverletzungsdelikte. Häusliche Gewalt ist ein immer häufiger auftretendes Phänomen, bei dem es meist zu Verhaftungen oder zeitlich begrenzten Fernhaltemassnahmen kommt, welche ihrerseits weiteres Konfliktpotential in sich bergen.

Der häuslichen Gewalt liegen oft tiefgründige soziale und familiäre Probleme zugrunde. Deshalb erfordert die Beratung und/oder Verteidigung in solchen Fällen meist eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem sozialen und familiären Umfeld der Parteien. Dies gelingt uns dank unseres Netzwerks von Spezialisten.

Die Schweiz ist ein international bedeutender Wirtschaftsstandort. Die Strafverfolgung macht entsprechend vor den Landesgrenzen nicht Halt. Dies gilt insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht. Durch bilaterale und multilaterale Abkommen arbeiten die Strafverfolgungsbehörden weltweit immer enger zusammen, wobei die Wahrung der Rechte der von Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren Betroffenen aufgrund der komplizierten mehrschichtigen Rechtsgrundlagen und eingeschränkten Rechtsmitteln nicht selten vernachlässigt wird. Dasselbe gilt für die immer häufiger vorkommenden Fälle von Kontosperren und Vermögenseinziehungen in der Schweiz aufgrund des Ersuchens eines ausländischen Staates.

Wir vertreten und verteidigen natürliche Personen und Unternehmen in Auslieferungsverfahren, in Fällen von Kontosperren und Vermögenseinziehungen, bei Auskunfts- und Editionsbegehren sowie in Fällen der internationalen Geldwäscherei- und Korruptionsbekämpfung.

Das Internet ist ein ständiger Wegbegleiter geworden und der Umgang mit neuen elektronischen Medien wie Twitter oder Facebook eine Selbstverständlichkeit. Unternehmen haben daher zunehmend Berührungspunkte mit dem Ausspähen von Daten (Unbefugte Datenbeschaffung) oder der Wirtschaftsspionage (Wirtschaftlicher Nachrichtendienst). Natürliche Personen sehen sich vermehrt mit Ehrverletzungsdelikten oder dem Vorwurf der Rassendiskriminierung ausgesetzt. Zugenommen haben auch Betrugsdelikte oder Erpressungen, die via Computer oder Internet als Medium begangen werden.

Wir verteidigen natürliche Personen und Unternehmen, die sich gegen Anschuldigungen zur Wehr setzen müssen und unterstützen sie proaktiv, wenn es darum geht, durch Strafanzeigen gegen Dritte vorzugehen, um sie vor begangenen oder versuchten Straftaten zu schützen.

Das schweizerische Jugendstrafrecht knüpft an Taten, die eine Person minderjährig im Alter von 10–18 Jahren begangen haben soll, an. Aufgrund seiner vielfältigen Sanktionsmöglichkeiten und der Möglichkeit von Weisungen bietet das Jugendstrafrecht viel Raum für eine differenzierte Reaktionsmöglichkeit auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Minderjährigen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht spielen im Jugendstrafrecht spezialpräventive Überlegungen eine zentrale Rolle. Im Vordergrund steht der Täter bzw. die Täterin und nicht die Tat. Sanktionen sollen in erster Linie warnen, Grenzen aufzeigen und Lernprozesse auslösen.

Die Betreuung im Jugendstrafrecht führt daher nicht selten über die eigentliche Verteidigung hinaus, in ein «Coaching», welches mit dem sozialen Umfeld des Jugendlichen, vor allem den Eltern, aber auch Behörden wie Schulen abgestimmt und koordiniert wird.

Konkurs- und Betreibungsdelikte (sog. Insolvenzstrafrecht) bilden einen Tätigkeitsschwerpunkt der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Staatsanwaltschaften. Neben dem Vorwurf der Misswirtschaft, des betrügerischen Konkurses oder der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung werden vielfach auch weitere Vorwürfe erhoben wie Unterlassen der Buchführung oder Urkundendelikte im Zusammenhang mit der Buchführung. Die Verfahren richten sich meist gegen die Führung der Unternehmen, sprich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, vermehrt aber auch gegen externe Berater oder Revisionsstellen. 

Eine erfolgreiche Beratung erfordert nicht nur strafrechtliches und strafprozessuales Fachwissen, sondern auch ein vertieftes wirtschaftliches Verständnis. Wir verteidigen natürliche Personen in der Strafuntersuchung (Vorverfahren bei der Polizei und Staatsanwaltschaft) und vor Gerichten.

Körperverletzungsdelikte erscheinen in unterschiedlichsten Formen und treten oft im Zusammenhang mit weiteren Delikten auf. Von grosser Bedeutung sind auch die rechtlich anspruchsvollen Fahrlässigkeitstatbestände.

Korruptionsverfahren haben Hochkonjunktur. Auf der einen Seite werden die Korruptionsvorschriften immer strenger und dehnen sich von der Verwaltung und den Beamten auf die gesamte Privatwirtschaft aus. Auf der anderen Seite ist die Grenze zwischen korrupten Handlungen und Zuwendungen, die Bestandteil eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders sind, oftmals unklar. Hinzu kommen klassische, meist spektakuläre und medienwirksame Fälle grosser Unternehmen mit «schwarzen Kassen» oder von Amtsträgern und Beamten, denen Bestechlichkeit vorgeworfen wird. 

Wir verteidigen Unternehmen und natürliche Personen in der Strafuntersuchung (Vorverfahren bei der Polizei und den kantonalen Staatsanwaltschaften bzw. der Bundesanwaltschaft) und vor Gerichten.

Angehörige der Armee und des Grenzwachtkorps unterstehen während ihres Militärdienstes der Militärgerichtsbarkeit. Strafbare Handlungen werden nach den Regeln des Militärstrafgesetzes (MstG) beurteilt und nach Massgabe des Militärstrafprozesses (MStP) verfolgt.

Wir beraten Sie im Rahmen von Militärstrafverfahren und verteidigen Sie vor den Militärgerichten. 

Zu den Sexualdelikten gehören die Straftatbestände der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und der Schändung, aber auch die sexuelle Handlung mit Abhängigen und die Förderung der Prostitution, welche – wie Körperverletzungsdelikte – sehr häufig und in unterschiedlichster Intensität Gegenstand eines Strafverfahrens bilden.

Im Zusammenhang mit Sexualdelikten bietet in der Regel insbesondere die Rekonstruktion des tatsächlichen Geschehens grosse Herausforderungen, da sich dieses oft nur aus den widersprüchlichen Aussagen der Parteien ergibt. Für eine effektive Verteidigung bedarf es daher vertiefter Kenntnisse aussagepsychologischer Methoden. Unsere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sind entsprechend geschult.

Die Steuerstraftatbestände sind in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der Kantone geregelt. Diese stellen in erster Linie die Verletzung von Deklarationspflichten unter Strafe. Das Steuerstrafverfahren ist eng mit dem Steuerveranlagungsverfahren verbunden, weshalb dessen Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Interessen des Staats, hoch ist.

Professionelle Verteidigung setzt daher fundierte Kenntnisse im materiellen Steuerrecht voraus. Unsere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verfügen über ein breites interdisziplinäres Netzwerk, welches eine optimale Verteidigungsstrategie gewährleistet.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst zunächst alle Straftatbestände des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Daneben zählen im weiteren Sinne aber auch Straftatbestände wie die Nötigung, die Körperverletzung oder die Tötung zum Verkehrsstrafrecht, wenn diese im Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr begangen wurden.

Während auf der zivilrechtlichen Seite die Unfallregulierung und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Vordergrund stehen, konzentrieren wir uns auf die Verteidigung im Strafverfahren und im Administrativmassnahmenverfahren (ADMAS) rund um den Entzug des Führerausweises, das oft von zentralem Interesse ist.

Wenn es um die Regulierung eines Verkehrsunfalls mit der Haftpflichtversicherung oder um Schadenersatz wegen einer durch einen Verkehrsunfall erlittenen Verletzung geht, ziehen wir regelmässig einen Haftpflichtspezialisten aus unserem interdisziplinären Netzwerk von Fachspezialisten bei. Auf diese Weise werden Ihre Rechte und Interessen optimal gewahrt und vertreten.

Tötungsdelikte sind für die Parteien oft belastend, insbesondere bei Fahrlässigkeit. Hinzu kommt, dass solche Ereignisse meist von grossem medialen Interesse sind. Unsere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verteidigen bzw. vertreten Sie in diesen Fällen konsequent und gewissenhaft.

Gefälschte Urkunde oder straflose schriftliche Lüge? Urkundenfälschung und Falschbeurkundung sind die zentralen Straftatbestände des Urkundenrechts. Im wirtschaftlichen Umfeld bildet die falsche Bilanzierung regelmässig Gegenstand von Anklagen. Vertiefte Kenntnisse des Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts sind daher unerlässlich, um eine fachkundige Vorberatung zu gewährleisten und eine wirksame Verteidigungs- und/oder Kommunikationsstrategie aufzubauen.

Vermögensdelikte, insbesondere Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung sowie die Straftatbestände des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), treten immer häufiger auf und werden von grossem medialen Interesse begleitet. Die Strafverfolgungsbehörden konzentrieren und spezialisieren sich denn auch vermehrt auf die Verfolgung dieser Delikte. Es ist daher unerlässlich, eine ebenso spezialisierte Verteidigung beizuziehen.

Neben der Individualverteidigung ist vermehrt auch die Beratung und Betreuung der involvierten oder betroffenen Behörden und Unternehmen gefragt. Wir bieten Ihnen daher neben der Individualverteidigung eine umfassende Beratung, eine Koordination der Verteidigungsstrategie bei mehreren Beschuldigten sowie eine fachmännische Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und Medien als zusätzliche Dienstleistungen an.

Das Verwaltungsstrafrecht umfasst zahlreiche materiell-rechtliche Strafbestimmungen des Verwaltungsrechts und spezialgesetzlicher Verwaltungserlasse. Als Beispiele können etwa Zollvergehen oder Leistungs- und Abgabebetrug unter Verwendung gefälschter Urkunden genannt werden. Gesetzliche Grundlage bildet dabei das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR), welches auch die Strafverfolgung regelt. 

Wir beraten Sie im Vorfeld, aber auch im Falle einer laufenden Untersuchung. Dabei profitieren Sie von einem breiten Netzwerk, dem unsere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger angehören und auf das sie zugreifen können.

Wirtschaftliches Handeln ist Handeln unter Risiko. Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Geldwäscherei, Korruptionsdelikte oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sind klassische Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts und können nahezu jedes Unternehmen und jede in einem Unternehmen tätige Person treffen. 

Eine erfolgreiche Beratung erfordert nicht nur strafrechtliches und strafprozessuales Fachwissen, sondern auch ein vertieftes wirtschaftliches Verständnis. Wir verteidigen natürliche Personen in der Strafuntersuchung (Vorverfahren bei der Polizei und den kantonalen Staatsanwaltschaften bzw. bei der Bundesanwaltschaft) und vor Gerichten.