Praxiswissen
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Zur Verwertung von Sky ECC in der Schweiz: J’accuse …!
Die Verwertbarkeit der Daten aus dem Server-Hack in Frankreich wird unter Juristen intensiv diskutiert. Wegen bekannt gewordener neuer Details ist deren Verwertbarkeit in der Schweiz zu verneinen.

Zur Verwertung von Sky ECC in der Schweiz: J’accuse …!
Die Verwertbarkeit der Daten aus dem Server-Hack in Frankreich wird unter Juristen intensiv diskutiert. Wegen bekannt gewordener neuer Details ist deren Verwertbarkeit in der Schweiz zu verneinen.

Sexualdelikte und Tatverdacht
Die Strafprozessordnung unterscheidet terminologisch zwischen Tatverdacht, hinreichendem Tatverdacht und dringendem Tatverdacht. Sie knüpft an diese drei Verdachtsformen drei verschiedene Rechtsfolgen. Der Unterscheidung dieser Verdachtsformen wird bei #MeToo-Delikten zu wenig Bedeutung zugemessen.

Informationsdefizite der beschuldigten Person
Die beschuldigte Person hat im Vorverfahren oft ein Informationsdefizit. Spätestens in der Anklageschrift muss der Tatvorwurf exakt umschrieben sein. Er darf nur unter restriktiven Voraussetzungen abgeändert werden. Die Wahrung des Akkusationsund des Immutabilitätsprinzips ist für eine wirksame Verteidigung und Waffengleichheit von grosser Bedeutung.

Die «Freiburger StPO» bleibt wohl bestehen
Die Freiburger Strafverfolgungsbehörden sind der Auffassung, bei einem Verzicht auf eine Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht im Haftanordnungsverfahren müsse weder die beschuldigte Person noch deren Verteidigung nach dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft nochmals angehört werden. Die vorgängige Anhörung in der Hafteröffnung vor der Staatsanwaltschaft genüge. Ein justizförmiges schriftliches Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht (Art. 3 und 107 eidgenössische StPO) sei «Berner Praxis».

Vorschläge für Art. 8 StPO
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil 6B_1220/2016 vom 4. August 2017 an seiner Rechtsprechung fest, wonach Art. 8 StPO keine gesetzliche Grundlage für eine Einstellung des Strafverfahrens vor Gericht sei. Dies ist systemwidrig und führt zu stossenden Ergebnissen, weshalb Art. 8 StPO zu präzisieren ist.

Anklagegrundsatz
Verloren vor erster Instanz, verloren vor zweiter Instanz. Geblieben ist allein die Überzeugung, dass die Verurteilung des Mandanten zu Unrecht erfolgt ist.

Als Jurist kann man vieles werden – warum Strafverteidiger?
Strafverteidiger unterliegen medienbedingt vielen Klischees, welche wenig mit der Realität zu tun haben. Im Alltag müssen sie so einiges aushalten und wohl jeder stellt sich gelegentlich die Frage: Wozu das alles?