Praxiswissen
Lesen Sie hier interessante Artikel unserer Mitglieder zu rechtlichen Themen

Zur Verwertung von Sky ECC in der Schweiz: J’accuse …!
Die Verwertbarkeit der Daten aus dem Server-Hack in Frankreich wird unter Juristen intensiv diskutiert. Wegen bekannt gewordener neuer Details ist deren Verwertbarkeit in der Schweiz zu verneinen.

Zur Verwertung von Sky ECC in der Schweiz: J’accuse …!
Die Verwertbarkeit der Daten aus dem Server-Hack in Frankreich wird unter Juristen intensiv diskutiert. Wegen bekannt gewordener neuer Details ist deren Verwertbarkeit in der Schweiz zu verneinen.

Verteidigungsstrategie und strategische Prozessführung
Über den Zusammenhang strategischer Prozessführung wider strukturelle Grundrechtsverletzungen und der Entwicklung von Verteidigungsstrategien.

Endstation «stationäre Massnahme»
Kritische Würdigung der neueren Rechtsprechung zur nachträglichen Anordnung von stationären Massnahmen

Verdachtsunabhängig erstellte DNA-Profile
Das Bundesgericht setzte sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Zulässigkeit der DNA-Profilerstellung, die zur Aufklärung des Anlassdelikts nicht erforderlich ist, auseinander. Besonders umstritten ist die präventive Erstellung eines DNA-Profils zwecks Aufklärung allfälliger künftiger Delikte der beschuldigten Person.

Die Strafverfügung und das trojanische Pferd
Verwaltungsstrafverfahren machen einen nicht unwesentlichen Teil aller Strafverfahren aus. Eine rege diskutierte Frage ist, ob der Strafverfügung einer Bundesverwaltungsbehörde verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt. Die Legislative ist unbeachtet von der Öffentlichkeit im Begriff, die verjährungsunterbrechende Wirkung im Rahmen der geplanten Harmonisierung der Strafrahmen zum Gesetz zu machen.

Geldwäscherei: Die Krux mit der ausländischen Vortat
Der Geldwäscherei macht sich strafbar, wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln,

DNA-Abnahme und -Profil-Erstellung (Art. 255 StPO)
Wann ist ein Tatverdacht hinreichend? Und: Es gibt keine Überprüfungsmöglichkeit durch das Bundesgericht bei der Anordnung zur Abklärung des Anlassdeliktes.