Verdachtsunabhängig erstellte DNA-Profile
Das Bundesgericht setzte sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Zulässigkeit der DNA-Profilerstellung, die zur Aufklärung des Anlassdelikts nicht erforderlich ist, auseinander. Besonders umstritten ist die präventive Erstellung eines DNA-Profils zwecks Aufklärung allfälliger künftiger Delikte der beschuldigten Person.