Dauerärgernis Einvernahmeprotokoll
Die audiovisuelle Aufzeichnung von Verfahrenshandlungen, insbesondere Einvernahmen, findet in der Praxis kaum statt. Eine solche Praxis ist mit den Zielen und Geboten des modernen Strafverfahrens, insbesondere dem Gebot des bestmöglichen Beweismittels, und mit Blick auf eine möglichst «richtige» Urteilsfindung, unvereinbar.