Heikle Beschränkung des Rechtsschutzes bei Ehrverletzungen
Seit 2024 müssen mutmassliche Opfer von Ehrverletzungen Kostenvorschüsse bezahlen. Wer nicht zahlt, erhält keinen Rechtsschutz. Damit drohen X und Co. bei Diffamierungen zu einem rechtsfreien Raum zu werden.